Ziff. 1 – Vertragsgegenstand
Der Kunde und die Fotografin vereinbaren die Anfertigung von Fotografien am vorbestimmten Datum.Die Fotografin stellt dem Kunden alle gelungenen Fotos in optimierter Form elektronisch über die Online-Galerie zum Download zur Verfügung.Der Kunde wählt die dem Angebot entsprechende Anzahl unter den optimierten Fotos an Fotos aus (über Markierung der Fotos in der Online Galerie) die retuschiert werden sollenDie Fotografin verpflichtet sich, die Fotos bis spätestens 3 Monate nach Ende der Auswahl an den Kunden auszuhändigen.Die Bilder werden digital in Form über die Online-Galerie übergeben.Ziff. 2 – Kosten
Die Kosten des Shootings sind vor dem Shooting ein zu bezahlen.Zusätzliche retuschierte Bilder können zum Preis von CHF 50 / Bild erworben werden.Zusätzliche Drucke, Wandbilder u.ä. können im Onlineshop der Galerie bestellt werden.Ziff. 3 – Nutzungsrecht
Der Kunde ist berechtigt, die entstandenen Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für private Zwecke zu verwenden.Die weitere Bearbeitung durch den Kunden oder durch Dritte ist nicht gestattet, dazu zählen auch jegliche Filter u.a. durch Instagram oder Facebook.Die Fotos dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.Ziff. 4 – Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Aufgrund des Arbeitsablaufes ist es notwendig, die personenbezogenen Daten, in Form von Bild- oder Videodateien, an Drittanbieter weiterzuleiten. Die Online-Anbieter mit denen der Auftragnehmer zusammenarbeitet, haben ihren Sitz in Deutschland und in der Schweiz. Nicht bei jedem Auftrag werden alle Drittanbieter in Anspruch genommen.
Die Drittanbieter sind in folgende Kategorien einzuordnen:
4.1 Bildbearbeitungssoftware
4.2 Anbieter für Online-Galerien
4.3 Anbieter für Bildbearbeitung und Fotoentwicklung bzw. Druck
4.4 Für die Kommunikation zwischen Fotograf und Kunde werden u.a. E-Mail Programme und Whatsapp verwendet
Eine Detaillierte Liste der Drittanbieter kann schriftlich angefordert werden.
Der Auftraggeber kann gegen eine Weitergabe der Daten an Drittanbieter schriftlich widersprechen. In diesem Fall können Zusatzkosten anfallen und es muss ein individuelles Angebot vorgelegt werden.
Ziff. 5 – Ausfall und Rückerstattung
Fällt das Shooting aufgrund Verschuldens der Fotografin oder aufgrund von höherer Gewalt aus, wird ein neuer Termin gesuchtKeine Rückerstattung von bereits geleisteten ZahlungenDas Shooting findet auch bei Regen oder ähnlichen Wetterverhältnissen statt, sofern der Tierhalter einverstanden ist (mit Ausnahme vom Basispaket und Luxuspaket, da darf der Kunde mitentscheiden)5.1 Mini Special & Lady Special
Kann der Kunde aufgrund einer Quarantäne und / oder eines positiven Corona-Testes nicht teilnehmen, ist er berechtigt, das Ticket weiterzugeben. Eine Rückerstattung und Ausstellung eines Gutscheines sind ausgeschlossen.5.2 Basispaket
Stornierung seitens des Kunden bis 30 Tage vorher: 80% des Preises wird in Form eines Gutscheines gutgeschriebenStornierung seitens des Kunden bis 2 Tage vorher: 50% des Preises wird in Form eines Gutscheines gutgeschriebenStornierung seitens des Kunden bis zum Tag des Shootings: Keine Rückerstattung5.3 Luxuspaket
Stornierung seitens des Kunden bis 2 Tage vorher: 80% des Preises wird in Form eines Gutscheines gutgeschriebenStornierung seitens des Kunden bis zum Tag des Shootings: Keine Rückerstattung5.4 Shooting in Deutschland
Kann der Kunde aufgrund einer Quarantäne und / oder eines positiven Corona-Testes nicht teilnehmen, ist er berechtigt, das Ticket weiterzugeben. Eine Rückerstattung und Ausstellung eines Gutscheines sind ausgeschlossen.Ziff. 6 – Sonstiges
RAW-Dateien werden nicht ausgehändigt.Die Fotografin versichert die Aufbewahrung der fertigen Bilder während einem Jahr.Der Tierhalter und die Fotografin übernehmen keine Haftung bei Personen- oder Sachschaden verursacht durch die Tiere.Dieser Vertag unterliegt Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Wohnort der Fotografin.Sollte insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Ziff. 3 verletzt und auf Hinweis nicht binnen nützlicher Frist korrigiert werden, behält sich die Fotografin weitere rechtliche Schritte sowie eine Konventionalstrafe von bis zu CHF 10‘000.00 vor.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen